Definition des Verkehrs- / Marktwerts

Der Verkehrs- / Marktwert wird durch den Preis bestimmt, welcher zum Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.  Mit dem Verkehrs- / Marktwert wird demnach der wahrscheinlichste Wert des Grundstück oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung bezeichnet. Dieser wird von einem Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücke festgestellt. Quelle: § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

Beglaubigte Ablichtungen oder im Original neueren Datums

Beglaubigte Ablichtungen oder im Original neueren Datums:

  • Grundbuchauszug
  • Wohn- und Nutzflachenberechnung
  • Bruttogrundflache (BGF)
  • Auskunft des Baulastenverzeichnisses (Negativattest, falls keine Eintrage vorhanden sind)
  • Bei Vermerken in Abteilung II des Grundbuches die dazugehOrigen Eintragungsbewilligungen

Unbeglaubigte Ablichtungen neueren Datums

Unbeglaubigte Ablichtungen neueren Datums:

  • Bauplane (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) MaBstab 1:100
  • Baubeschreibung
  • Lageplan oder Auszug des Liegenschaftskatasters MaBstab 1:500
  • Bebauungsplan inkl. Textteil
  • Ausschnitt aus dem Flachennutzungsplan
  • Informationen Ober eventuell bekannte Altlasten und ggf. Auszug aus dem Altlastenkataster
  • Bodenrichtwert
  • Aufteilungsplan
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Schriftliche Teilungserklarung
  • Angaben Ober durchgeftihrte Renovierungen/Modernisierungen (Zeitraum, Umfang, Kosten)
  • Miet- und Pachtvertrage
  • Letzte Nebenkostenabrechnung Kontakt aufnehmen
  • Energieausweis

VERKEHRSWERTGUTACHTEN

  • Wertermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) gem. § 194 BauGB
  • Vollgutachten, gerichtsverwertbar
  • In Streitfällen, Zwangsversteigerungen, zur Vorlage bei Gericht oder Banken
  • Ortsbesichtigung mit Foto- und Zustandsdokumentation, Überprüfung von Plänen, Flächen
  • Einsichtnahme von Bauakte, Grundakte und Grundbuch
  • Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel Dienstbarkeiten und Baulasten
  • Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie Erbbau-, Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau
  • Anwendung der durch die ImmoWertV vorgegebenen Wertermittlungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren)
  • Recherche von Bodenrichtwert, marktüblicher Miete sowie Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Einholen von Auskünften des Grundstückmarktberichts und Mietpreisspiegels der Gutachterausschüsse
  • Ausführliche Objektbeschreibung und Objektbeurteilung sowie Fotodokumentation
  • Nachvollziehbare und nachprüfbare Darstellung der Wertermittlung (Bodenwert, Immobilienwert und Rechte an Grundstücken)
  • Rechtssichere Darstellung gem. ImmoWertV im verlangten Umfang

WERTERMITTLUNGSGRUNDLAGEN FÜR EIN GUTACHTEN

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung der Bruttogrundflache (BGF)
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Negativattest, falls keine Eintrage vorhanden sind)
  • Bei Vermerken in Abteilung II des Grundbuches die dazugehörigen Eintragungsbewilligungen
  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Lageplan oder Auszug des Liegenschaftskatasters
  • Bebauungsplan inkl. Textteil
  • Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
  • Informationen über eventuell bekannte Altlasten und ggf. Auszug aus dem Altlastenkataster
  • Angaben über durchgeführte Renovierungen/Modernisierungen (Zeitraum, Umfang, Kosten)
  • Bodenrichtwert
  • Energieausweis
  • Aufteilungsplan
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Schriftliche Teilungserklärung
  • Miet- und Pachtverträge
  • Nebenkostenabrechnungen / Wirtschaftsplan