REALISTISCH - FAIR - TRANSPARENT

Ob ein Immobiliengutachten in Form eines klassischen Verkehrswertgutachtens oder eines Kurzgutachtens erstellt werden soll, entscheidet der Zweck für den es erstellt werden soll. Es handelt sich um Hilfsmittel, die für die Entscheidungsfindung beispielsweise bei der Kaufpreisfindung, Beleihung oder Vermögensaufteilung herangezogen werden.

Wir bieten folgende Möglichkeiten:

 Unser Kurzgutachten umfasst 10 bis 15 Seiten und ist ideal bei einem geplanten Verkauf, der Erstellung einer allgemeinen Vermögensübersicht oder zur Einigung bzw. nicht streitigen Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften.

Das klassische Verkehrswertgutachten umfasst meist 60 bis 90 Seiten, ist gerichtsverwertbar und optimal bei Spezialimmobilien, Ehescheidungen, streitigen Auseinandersetzungen, bei der Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, oder der Ermittlung von Grundstücksbelastungen (u.a. Nießbrauch, Erbbaurecht).

Das Gutachten dient einerseits zur eigenen Information sowie andererseits zur Vorlage bei Banken, Versicherungen und Gerichten. Das Verkehrs- und Marktwertgutachten wird persönlich oder unter der Leitung und Verantwortung des Sachverständigen erstellt. Ein Gutachten ist systematisch aufgebaut und der Inhalt ist sorgfältig ermittelt. Es ist übersichtlich gegliedert, in sich Iogisch und schlüssig sowie ausreichend begründet, sodass es im Gedankengang für den Auftraggeber nachvollziehbar und für den Fachmann in seinen Schlussfolgerungen nachprüfbar ist. Das Gutachten beschränkt sich auf das Wesentliche, wobei notwendige Fachausdrücke erläutert werden.

 

Wir unterscheiden folgende Immobilienarten:

Wohnimmobilien 

  • Wohnungseigentum, Teileigentum
  • Einfamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser

Unbebaute Grundstücke

  • Landwirtschaftsflächen
  • Begünstigtes Agrarland
  • Bauerwartungsland
  • Rohbauland
  • Bauland

Gewerbe- und Spezialimmobilien

  • Industrie- und Gewerbehallen
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Bürogebäude
  • Bauernhöfe

Renditeimmobilien

  •  Zinshäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Investitionsentscheidungen

Kosten

Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach der Komplexität, der Schwierigkeitsstufe, dem Verkehrswert, der Art und dem Umfang des zu bewertenden Objekts. Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Eine Orientierungshilfe bietet die Honorartabelle des Bundesverbands der öffentlich bestellten und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V. (BVS). Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).